Arbeiterwohlfahrt Alten-, Jugend- und Sozialhilfe gGmbH
(AJS)
Kontakt
- Telefon: +49 361210310
- E-Mail: ajsggmbh(at)awo-thueringen.de
- Internet: www.awo-ajs-thueringen.de/
- Standortanschrift: Juri-Gagarin-Ring 160, 99084 Erfurt
- Gesetzlicher Vertreter: Frau Katja Glybowskaja (Geschäftsführerin), Herr Andreas Krauße (Geschäftsführer)
Gegenstand
- die Förderung des Wohlfahrtswesens, der Alten- und Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe im Sinne der Ziele und Grundsätze der Arbeiterwohlfahrt; die Übernahme und Betreibung von bedarfs- und leistungsgerechten ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen und Diensten der Alten- und Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Sozialhilfe im Bereich des sozialen Wohnungsbaus. Der Gesellschaftszweck wird darüber hinaus verwirklicht im planmäßigen Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit anderen steuerbegünstigten Unternehmen innerhalb des Unternehmensverbundes der Arbeiterwohlfahrt Alten-, Jugend- und Sozialhilfe gGmbH, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO der Abgabenordnung erfüllen. Die Gesellschaft überlässt dafür Räumlichkeiten und erbringt Dienstleistungen im Bereich der Geschäftsbesorgung, des Personalwesens, Rechnungswesens sowie sonstige Dienstleistungen an die vorgenannten Körperschaften, die diese bei der unmittelbaren Erfüllung ihrer gemeinnützigen Zwecke unterstützen und die Erreichung dieser Zwecke fördern. Darüber hinaus ist die Gesellschaft Empfängerin von Leistungen im Sinne des § 57 Abs. 3 AO, insbesondere Dienstleistungen in den Bereichen Küchenversorgung, Catering sowie Transportleistungen, Reinigung sowie Service- und Verwaltungsleistungen die zur unmittelbaren Erfüllung der gemeinnützigen Zwecke der Gesellschaft verwendet werden. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten. Sie kann die gemeinnützigen satzungsmäßigen Ziele anderer Körperschaften, insbesondere solche der Arbeiterwohlfahrt, finanziell oder durch Sachzuwendungen fördern.