Thüringen hat seine neue Richtlinie geschnürt, die die Vergabe von Fördermitteln regelt. Ab sofort können Unternehmen aus allen Branchen der gewerblichen Wirtschaft, aus dem Tourismus sowie ausgewählte Dienstleister ihre entsprechenden Anträge einreichen. Bis 2017 bietet sich für Unternehmen die Chance, Höchstfördersätze von 35 Prozent für kleine Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter), 25 Prozent für mittlere Unternehmen (50 bis unter 250 Mitarbeiter) und 15 Prozent für Großunternehmen (ab 250 Mitarbeiter) zu beantragen.
Vorrangig sind die Mittel für Investitionen der gewerblichen Wirtschaft vorgesehen, aber auch die weitere Entwicklung und Erschließung von passfähigen Industrie- und Gewerbegebieten wird vorangetrieben. Das gesamte GRW-Förderprogramm (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) verfügt über ein Volumen von 400 Millionen Euro bis 2020.
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